Führerscheinklasse BF17
Begleitetes Fahren ab 17
Wenn Sechseneinhalb- oder 17- Jährige sich zur Teilnahme am Programm Begleitetes Fahren ab 17 entschließen, müssen drei Vorraussetzungen erfüllt werden:
- - Ausbildung in einer Fahrschule
- - Einen Antrag auf die Teilnahme am Programm Begleitetes Fahren ab 17 und einen Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ab 18
- - Nennung eines oder mehrerer Begleiter mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Die Prüfbescheinigung verpflichtet zur Einhaltung folgender Regeln:
- - Bis zum 18. Geburtstag nur mit eingetragener Begleitung fahren
- - Prüfbescheinigung und Ausweis sind beim Fahren mitzuführen
- - Immer gilt: Nur fahren, wenn Sie körperlich fit sind und Sie nicht unter Droge- und Alkoholeinfluss stehen!
- - Die Kraftfahrzeugversicherung muss vor der ersten Fahrt informiert werden, dass das Fahrzeug für die Führerscheinklasse BF17 genutzt wird
| Mindestalter: | 17 Jahre |
| Einschluss der Klassen: | L (Landwirtschaftliche Zugmaschinen) und M |
| Ärztliche Untersuchung: | Sehtest |
Theoretische Ausbildung
bei Ersterteilung |
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| Grundstoff: | 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) |
| klassenspezifischer Stoff: | 2 Doppelstunden (je 90 Minuten) |
bei Erweiterung |
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| Grundstoff: | 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) |
| klassenspezifischer Stoff: | 2 Doppelstunden (je 90 Minuten) |
Praktische Ausbildung
| Schulung auf Überlandstrassen: | min. 5 Fahrstunden (je 45 Minuten) |
| Schulung auf Autobahnen: | min. 4 Fahrstunden (je 45 Minuten) |
| Schulung bei Dämmerung/Dunkelheit: | min. 3 Fahrstunden (je 45 Minuten) |
