Mofa Prüfbescheinigung
Die Mofa Prüfbescheinigung erlaubt das fahren einspuriger, einsitziger Fahrräder mit Hilfsmotor, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn maximal 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.
Ein behördlicher Antrag entfällt. Nach einer Ausbildung in der Fahrschule legt der Bewerber eine theoretische Prüfung ab. Ist diese bestanden, wird von der Prüfstelle eine Prüfbescheinigung (mit Lichtbild) ausgestellt.
Mofa
| Mindestalter: | 15 Jahre |
| 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren | |
| Einschluss der Klassen: | keine |
| Ärztliche Untersuchung: | keine, auch kein Sehtest |
Theoretische Ausbildung
| Grundstoff: | 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) |
| klassenspezifischer Stoff: | 1 Doppelstunde (90 Minuten) |
Praktische Ausbildung
| mindestens eine Fahrstunde (45 Minuten) |