Klasse A2

Klasse A2


Beinhaltet: A1, AM
Erwerb: direkter Erwerb
Mindestalter: ab 18 Jahren
Fahrzeuge: 
  • Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg.
  • Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
  • Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
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