Führerscheinklasse M
M: Kleinkrafräder
Der Führerschein der Klasse M erlaubt das fahren von Kleinkrafträdern mit einem maximalen Hubraum von 50cm³, oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (gilt auch bei elektrischen Antriebsmaschinen).
Zur Klasse M zählen auch Fahrräder mit Hilfsmotor die den gleichen Beschränkungen unterliegen.
Der Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor erreichen des Mindestalters gestellt werden.
| Mindestalter: | 16 Jahre |
| Einschluss der Klassen: | keine |
| Ärztliche Untersuchung: | Sehtest |
Theoretische Ausbildung
bei Ersterteilung |
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| Grundstoff: | 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) |
| klassenspezifischer Stoff: | 2 Doppelstunden (je 90 Minuten) |
bei Erweiterung |
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| Grundstoff: | 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) |
| klassenspezifischer Stoff: | 2 Doppelstunden (je 90 Minuten) |
Praktische Ausbildung
| Es findet nur eine Grundausbildung statt. Keine besonderen Ausbildungsfahrten. |
