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Führerscheinklasse M

M: Kleinkrafräder

M


Der Führerschein der Klasse M erlaubt das fahren von Kleinkrafträdern mit einem maximalen Hubraum von 50cm³, oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (gilt auch bei elektrischen Antriebsmaschinen).
Zur Klasse M zählen auch Fahrräder mit Hilfsmotor die den gleichen Beschränkungen unterliegen.

Der Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor erreichen des Mindestalters gestellt werden.
 

Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Ärztliche Untersuchung: Sehtest

Theoretische Ausbildung

bei Ersterteilung

Grundstoff: 12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden (je 90 Minuten)

bei Erweiterung

Grundstoff: 6 Doppelstunden (je 90 Minuten)
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Praktische Ausbildung

Es findet nur eine Grundausbildung statt. Keine besonderen Ausbildungsfahrten.