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Führerscheinklasse Ab

A beschränkt: leistungsbeschränkte Motorräder

Ab


Der Füherschein der Klasse A beschränkt erlaubt das Fahren von


Krafträdern (Zweirädern auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, beschränkt auf einen Nennleistung von 25kW.
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerblaubnis.

Der Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor erreichen des Mindestalters gestellt werden.
 

Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss der Klassen: A1 und M
Ärztliche Untersuchung: Sehtest

Theoretische Ausbildung

bei Ersterteilung

Grundstoff: 12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden (je 90 Minuten)

bei Erweiterung

Grundstoff: 6 Doppelstunden (je 90 Minuten)
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Praktische Ausbildung

Schulung auf Überlandstrassen: min. 5 Fahrstunden (je 45 Minuten)
Schulung auf Autobahnen: min. 4 Fahrstunden (je 45 Minuten)
Schulung bei Dämmerung/Dunkelheit: min. 3 Fahrstunden (je 45 Minuten)

bei Erweiterung von A1 auf A beschränkt

Schulung auf Überlandstrassen: min. 3 Fahrstunden (je 45 Minuten)
Schulung auf Autobahnen: min. 2 Fahrstunden (je 45 Minuten)
Schulung bei Dämmerung/Dunkelheit:

min. 1 Fahrstunde (45 Minuten)